Im Großen und Ganzen sei die Reform ein durchdachtes und vernünftiges Paket. Ohneberg: „Auch als Arbeitgeber wünschen wir uns für unsere Mitarbeiter mehr netto vom brutto und diese Reform ermöglicht das. Auch die Entlastung bei Mitarbeitergewinnbeteiligungen ist eine geeignete Maßnahme, um im globalen Wettbewerb einen attraktiven Arbeitsmarkt zu behalten.“ Natürlich könne es immer mehr sein, so Ohneberg: „Im Regierungsprogramm wurde eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent vereinbart, mit der soeben präsentierten, schrittweisen Senkung bis 2024 auf 23 Prozent ist aber leider nicht mehr damit zu rechnen, dass die Senkung in dieser Legislatur-Periode auch umgesetzt wird.“
Zufrieden blickt Ohneberg auf die Klimamaßnahmen der Steuerreform: „Eine ökologische Ausrichtung im Steuersystem ist gut, wenn sie auch wirtschaftlich verträglich vorgenommen wird. Letztlich muss verhindert werden, dass aufgrund zu hoher Belastungen die globale Wettbewerbsfähigkeit verloren geht und es durch die Abwanderung von bei uns hocheffizient produzierenden Betrieben zu sogenanntem „Carbon Leakage“ kommt. Auch wenn die genaue Ausgestaltung der Härtefall-Regelungen für durch die CO2-Bepreisung besonders belastete Unternehmen noch nicht genau definiert ist, so ist es gut, dass dieses Bewusstsein bei allen Teilen der Regierung angekommen zu sein scheint.“