IV-GS Neumayer: Übererfüllung von EU-Recht oft Nachteil für Bürger und Unternehmen – Wichtiger erster Schritt zu Entlastung und Bürokratieabbau
„Österreich hat in den vergangenen Jahren zahlreiche europäische Vorgaben mit strengeren Vorschriften eingeführt, als nötig gewesen wäre. Dieses ‚Gold Plating‘ benachteiligt heimische Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals gegenüber europäischen Mitbewerbern. Das beschlossene Gold-Plating-Gesetz geht in die richtige Richtung, um hier gegenzusteuern und ist ein erstes Signal für Entlastung und Bürokratieabbau für Bürger, Unternehmen und Verwaltung“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, am heutigen Mittwoch. In der Praxis gebe es leider kaum einen Wirtschaftsbereich, bei dem EU-Recht in den vergangenen Jahren nicht übererfüllt worden wäre. Dabei gehe es nicht um die Reduktion von sozialen Standards. Vor allem übertriebene Melde- und Informationspflichten, von denen viele nicht mehr zeitgemäß seien oder die von Behörden übernommen werden könnten, hätten für viele Betriebe einen unnötigen Bürokratieaufwand zur Folge.
Richtig und sinnvoll sei daher die Ankündigung, dass auch in Zukunft an Verbesserungen gearbeitet und im Laufe des Jahres weitere Neuerungen vorgelegt und umgesetzt werden sollen. „Die Regierung setzt die richtigen Akzente für Bürokratieabbau, wenn EU-Vorgaben künftig nicht mehr übererfüllt werden sollen. Es ist aber wichtig, dass auch weiterhin bestehende übertriebene Rechtsvorschriften adaptiert werden, um österreichische Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten – hier gibt es noch ausreichend Potenzial“, so Neumayer abschließend.