Vom grünen Regierungspartner habe dies angenommen werden können, die Gründe der ÖVP hält IV-Vorarlberg Präsident Ohneberg aber für vorgeschoben: „Jede Möglichkeit, für ein schnelleres Verfahren, damit die geplagte Bevölkerung und Wirtschaft durch diese hochrangige Autobahnverbindung im Rheintal entlastet werden kann, sollte entschieden verfolgt werden. Es geht dabei nicht um weniger Umweltschutz oder weniger Bevölkerungsverträglichkeit, sondern um weniger Bürokratie und eine schnellere Entscheidung. Diese für die gesamte Region so wichtige Neverending Story wartet schon seit 1964 und der damals errichteten Anschlussstelle in der Schweiz auf ein Happy End.“
Die vorgebrachten Einwände, wonach das Standortentwicklungsgesetz noch nie angewendet wurde und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund mangelhafter Umsetzung der UVP-Richtlinie anhängig ist, könnten bei genauer Betrachtung laut Ohneberg entkräftet werden: „Gerade Vorarlberg sollte gegenüber der ASFINAG und dem Bund für die erstmalige Anwendung dieses geltenden Bundesgesetzes, das gewisse Vereinfachungen und Beschleunigungen für UVP-pflichtige Projekte bei besonderem Interesse der Republik Österreich vorsieht, eintreten. So kann der Druck zu einer Entscheidung erhöht werden. Das anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich betrifft vor allem Bestimmungen des UVP-Gesetzes und keinesfalls das Standortentwicklungsgesetz in seiner Gesamtheit oder in den wesentlichen Punkten.“
IV-Präsident Ohneberg gibt aber aufgrund der hohen standortpolitischen Relevanz für Vorarlberg und der aktuellen Vorprüfungsphase zur CP-Variante die Hoffnung nicht auf, dass die Verfahrensbeschleunigung noch vor der Projekteinreichung in das UVP-Verfahren beantragt wird: „Am Ende ist es eine politische Entscheidung, ob man das will oder nicht. Unser Appell ergeht an die konstruktiven Kräfte, die sich ernsthaft für eine S18-Nachfolgelösung für die Menschen und für die Wirtschaft einsetzen.“