Mit der heutigen Vorlage des Entwurfes zum Energieeffizienzgesetz setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben um und legt maßgebliche Rahmenbedingungen für heimische Betriebe bis ins Jahr 2030 fest. Vor dem Hintergrund einer aktuell äußerst angespannten Energiemarktlage sieht der Entwurf „einen deutlichen Abbau der Bürokratie sowie die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die heimische Industrie, vor“, resümiert Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).
Besonders begrüßenswert ist dabei die Abkehr des diskutierten Lieferantenverpflichtungssystem, hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördertopf für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen. „Einerseits werden so Unternehmen nicht unnötig belastet und andererseits sind Anreize ein wirksamerer Hebel, um Effizienzpotentiale optimal zu nutzen. Diese sind insbesondere in Zeiten hoher Energiekosten und angespannter Versorgungslage von hoher Bedeutung“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung und meint weiter: „Es liegt in der DNA der Unternehmerinnen und Unternehmer ressourcenschonend und effizient zu wirtschaften und zu handeln – die Politik zieht nun nach und schafft mit dem Energieeffizienzgesetz nun die entsprechenden Rahmenbedingungen“, so Neumayer abschließend.