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UVP-Novelle: Notwendiger Schritt zur Verfahrensbeschleunigung

Zahlreiche Verbesserungen im vorgelegten Entwurf vorgesehen, aber Hemmnisse und Rechtsunsicherheit durch neue Genehmigungskriterien

Der heute in Begutachtung gehende Entwurf zu einer Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) enthaltet erfreulicherweise einige seit langem von der Industrie geforderte Beschleunigungselemente, wie etwa die Erleichterung von Ausgleichsmaßnahmen oder die Abschaffung von Doppelprüfungen des Landschaftsbildes. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt hin zu kürzeren und effizienteren Verfahren, um den Ausbau relevanter Infrastruktur, wie der erneuerbaren Energieträgern, voranzutreiben. Neben zahlreichen Verbesserungsschritten wurde zudem von einigen ursprünglich geplanten Verschärfungen wieder Abstand genommen“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer. Straffere Genehmigungsverfahren wirken auch investitionsfördernd – so geht die Industriellenvereinigung von Investitionen in der Höhe von rund 43 Milliarden Euro für die Umsetzung des EAG-Ausbauziels in der Maximalvariante aus.

Die IV hatte bereits vor Monaten gemeinsam mit WKO und Landwirtschaftskammer ein umfassendes Beschleunigungspapier vorgelegt, in welchem einige der nun geplanten Punkte bereits vorgeschlagen wurden, unter anderem die bessere Strukturierung von Verfahren. „Auch der Ansatz einer Überholspur für Projekte von besonderem öffentlichen Interesse, wie sie bereits im Standortentwicklungsgesetz vorgesehen ist und von der EU-Kommission kürzlich vorgeschlagen wurde, wird nun von Energieministerin Gewessler für Energiewendeprojekte wieder aufgegriffen.“

Die Bemühungen zur Beschleunigung und Straffung im gegenständlichen Entwurf würden jedoch durch die Einführung neuer Genehmigungskriterien mitunter konterkariert, davor warnt Neumayer: "Mangels objektiver Parameter würde etwa ein neues Kriterium der Flächeninanspruchnahme zu großer Rechtsunsicherheit für Projektwerber führen. Neue Hürden und mangelnde Planungssicherheit sind auch für den Ausbau der Erneuerbaren absolut kontraproduktiv.“

„Diese Reform war seit Jahren dringend notwendig und hat in den letzten Monaten an zusätzlicher Bedeutung gewonnen, angesichts der aktuellen Entwicklungen zur Energieversorgungslage. Wir können uns gerade jetzt keine redundanten Einsprüche und missbräuchliche Verzögerungen von Verfahren mehr leisten“, so Neumayer.