Arbeit, Soziales, Gesundheit

Industrie zu EuGH-Karfreitag: Standort nicht weiter belasten

IV-GS Neumayer: EU-konforme Feiertagsregelung ohne Belastung des Industrie- und Arbeitsstandortes sicherstellen – Österreich bei Feiertagen bereits im internationalen Spitzenfeld

„Es muss unverzüglich eine unionsrechtskonforme Feiertagsregelung sichergestellt werden, die zu keiner weiteren Belastung des Industrie- und Arbeitsstandortes Österreich führt“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, am heutigen Dienstag anlässlich des veröffentlichen EuGH-Urteils zum Karfreitag. Zudem verwies er darauf, „dass Österreich bereits bisher im internationalen Spitzenfeld bei den Feiertagen liegt.“ Mit insgesamt 13 gesetzlichen Feier- plus mindestens 25 Urlaubstagen gewährt Österreich schon bisher auch ohne Karfreitag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine sehr hohe Anzahl an freien Arbeitstagen.

Wirtschaftliche Folgewirkungen beachten

Österreich müsse als Standort weiter attraktiv bleiben. Ein wettbewerbsfähiges Niveau an Arbeitskosten in Österreich langfristig zu sichern, sei aus Sicht der Industrie ein Thema, das Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat gemeinsam berührt. Damit biete es auch die Möglichkeit für einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Lösung dieser Frage. „Allerdings darf die Frage der Feiertage nicht losgelöst von Folgewirkungen auf die gesamte Wirtschaft gesehen werden. Es müssen jetzt rasch Gespräche im Sinne einer unionsrechtskonformen Feiertagsregelung geführt werden, die praxisgerecht ist und zu keinen Mehrkosten für die im starken internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen führt“, hielt der IV-Generalsekretär abschließend fest.