Zwölf Vorarlberger Unternehmer haben in der Vergangenheit mittels Sonderwidmung Betriebe in der Landesgrünzone errichtet bzw. bestehende Betriebe erweitert. Im Jahr 2022 hat der Verfassungsgerichtshof diese Projekte jedoch aufgrund ihrer Lage innerhalb der Landesgrünzone als rechtswidrig eingestuft. Elmar Hartmann dazu: „Ein solches Urteil ist natürlich anzuerkennen, führt aber zu einer starken Verunsicherung auf Seiten der Unternehmen, zumal ja tatsächlich Sonderwidmungen erteilt und entsprechende Investitionen getätigt wurden“. Mit der Herausnahme der betroffenen Flächen aus der Landesgrünzone seien diese Unsicherheiten nun beseitigt.
Die Kritik einzelner Umweltorganisationen sowie der Grünen daran kann Hartmann überhaupt nicht nachvollziehen. „Zum einen muss man festhalten, dass die betroffenen Unternehmen aufgrund der damals ausgestellten Sonderwidmungen davon ausgegangen sind, dass ihre Investitionen halten. Sie jetzt darauf sitzen zu lassen, wäre einerseits nicht fair, andererseits aber auch ein fatales Signal an die Wirtschaft, die sich derzeit ohnehin in einer großen Krise befindet. Wäre diese Entscheidung nun so nicht gefallen, hätte dies der Planungs- und Rechtssicherheit am Standort schwer geschadet.“ Zum anderen handele es sich bei den betroffenen Flächen um einen verschwindend geringen Anteil an der Gesamtfläche der Landesgrünzone. Hartmann: Wir reden hier von 0,07 Prozent (!). Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht und behauptet, dass dieser über unsere Naherholungsflächen trampelt. Tatsache ist aber, dass diese 0,07 Prozent längst Betriebsflächen sind. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang nur dafür gesorgt, dass die notwendige Planungssicherheit für unsere Betriebe nun auch rechtlich endgültig gegeben ist.”