Ökosoziale Steuerreform: Zentrale Industrie-Anliegen verankert

Wo die ökosoziale Steuerreform notwendige Schritte in Richtung Entlastung setzt und warum es so wichtig ist, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen weiter zu stärken.

Entlastung für arbeitende Menschen und Unternehmen; keine zusätzliche Belastung für Betriebe, die bereits in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) einzahlen sowie eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Die IV hat sich dafür eingesetzt, dass wichtige Anliegen der Industrie bei der ökosozialen Steuerreform der Bundesregierung verankert wurden: Für Unternehmen soll die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) – die erste seit 16 Jahren – auf 23 Prozent ab 2024 den Steuerdruck um 700 Mio. Euro mindern. Auch der vorgesehene Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungs-Komponente erhöht die Investitionskraft mit einem Volumen von 350 Mio. Euro. Beide Maßnahmen stärken Arbeitsplätze in Österreich.

Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit kombiniert

Ein weiterer Vorschlag der Industrie, der aufgegriffen wurde, ist ein Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungsmodell bis zu 3.000 Euro steuerfrei pro Jahr und Beschäftigtem. Damit wird der Faktor Arbeit mit 100 Mio. Euro zielgerichtet entlastet. Klar positiv bewertet die Industrie zudem die Senkung der zweiten und dritten Einkommensstufe bei der Lohnsteuer, die mit einem Volumen von 3,9 Mrd. Euro den größten Brocken des Reformvorhabens ausmacht.

Wesentlich war für die IV zudem, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit auch für energieintensive Unternehmen klug kombiniert wird. Vorgesehen ist nun ein Abwanderungs- und Verlagerungsschutz (Carbon Leakage) für besonders CO2-intensive Unternehmen, wie er in Deutschland bereits im Oktober eingerichtet wurde sowie eine Härtefallregelung für Nicht-EU-ETS-Unternehmen. In Österreichs größtem Nachbarland greifen seit Oktober zwei Mechanismen, die eine Doppelbesteuerung von EU-ETS-Unternehmen verhindern. Bei der Umsetzung wird entscheidend sein, dass kein bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen entsteht. Die Einführung einer CO2-Bepreisung ab 2022 war bereits im Regierungsprogramm vorgesehen. Dass sich Österreich hier ebenfalls am wichtigsten Handelspartner orientiert und diesen keinesfalls übertreffen sollte, hatte die IV im Vorfeld gefordert. Die Einnahmen sollen in Form eines regionalen Klimabonus an alle Bürger rückerstattet werden.

Weitere Eigenkapitalstärkung notwendig

Wie sieht die Industrie die Reform? Grundsätzlich hat die Bundesregierung ein ausgewogenes Paket vorgelegt, dessen Erfolg naturgemäß von der konkreten Umsetzung abhängt. Hier wird sich die Industrie intensiv einbringen. Entscheidend ist aber auch, dass der Kurs der Entlastung fortgesetzt wird. Denn gerade die klimapolitische Transformation erfordert kräftige Investitionen seitens der Industrie. Die im Regierungsprogramm festgeschriebene KöSt-Senkung auf 21 Prozent wäre dafür ebenso die richtige Maßnahme wie die Einführung fiktiver Eigenkapitalzinsen als Betriebsausgabe. Das würde die Eigenkapitalbasis der Unternehmen aufpolstern. Zudem plädiert die IV für eine Behaltefrist bei der Kapitalertragsteuer, gerade mit Blick auf die langfristige private Pensionsvorsorge.