IV-Vorarlberg Präsident Martin Ohneberg spricht von einem Schritt in die richtige Richtung, dem allerdings der Mut fehle: „Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist man mit diesem Gesetz sicherlich nähergekommen, vor allem was die 3- bis 5-Jährigen betrifft. Bei älteren, vor allem aber jüngeren Kindern, sind die Rahmenbedingungen jedoch nach wie vor nicht zufriedenstellend. Hier haben wir auch in der Begutachtung auf starke Verbesserungen gedrängt, leider ohne entsprechend Gehör zu finden. Wenn man es in Vorarlberg mit der Gleichberechtigung ernst meint und gegen den Mitarbeitermangel ankämpfen möchte, dann braucht es einen mutigeren Ausbau der Kinderbetreuung.“
Begutachtungsphase brachte nicht erwartetes Ergebnis
Schon seit Jahren hat sich die IV umfassend in die Gespräche um dieses neue Gesetz eingebracht. Dazu wurde beispielsweise eigens ein Dashboard erstellt, das der breiten Öffentlichkeit einen einfachen Überblick über Angebot und Nachfrage zur Kinderbetreuung in Vorarlberg zur Verfügung stellt. Auch während der Begutachtungsphase in den letzten zwei Monaten hat die IV ausführlich Stellung genommen und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Martin Ohneberg dazu: „Viel wurde seit dem ursprünglichen Vorschlag nicht verändert. Von der Begutachtung haben wir uns definitiv mehr erwartet.“ Dennoch sei man vereinzelt auf konkrete Forderungen eingegangen, so Ohneberg weiter: „Ursprünglich sah der Versorgungsauftrag für die 2-Jährigen höchstens fünf Stunden Betreuung pro Werktag vor. Auf Betreiben der IV hin wurde dieser Passus aber abgeändert, nun stehen den 2-Jährigen mindestens 5 Stunden Betreuung pro Tag zur Verfügung. Das ist aus unserer Sicht natürlich sehr erfreulich und geht in die richtige Richtung. Hier hätten wir uns aber erwartet, dass dieses Ausmaß noch gesteigert wird. Vor allem aber wäre uns die rechtliche Handhabe beim Versorgungsauftrag wichtig gewesen. Auch hier hat sich leider nichts mehr getan.“
Klarer Plan bis 2035 erwartet
Auch wenn das beschlossene Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung sei, so fehle weiterhin die langfristige Perspektive. „Das Land Vorarlberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 der chancenreichste Lebensraum für Kinder zu werden. Das jetzige Gesetz ist bei weitem nicht ausreichend, um dieses Ziel zu erreichen. Was uns also fehlt, ist ein Plan, der die Vision auch zu Ende denkt. Dabei geht es einerseits um ambitioniertere, aber notwendige, ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ab dem ersten Lebensjahr. Andererseits sind aber auch Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Personalmangels in der Elementarbildung und der Attraktivierung des Berufsbildes wichtig.“, so Ohneberg. „Wir brauchen in Vorarlberg eine ausgebaute, qualitativ hochwertige Kinderbildung und -betreuung, um als Standort attraktiv zu sein und beiden Eltern eine Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichen. Schlussendlich braucht es den Mut, die Vision auch mit Leben zu füllen, um bis 2035 auch das Ziel zu erreichen. Schließlich bedeutet eine gut ausgebaute Kinderbetreuung Wahlfreiheit für die Eltern, Chancengerechtigkeit für die Kinder und neue Mitarbeiter:innen für die Wirtschaft“, so Ohneberg abschließend.