Die Industriellenvereinigung (IV) Vorarlberg zeigt sich irritiert über Haltung der Marktgemeinde Frastanz – Private Investitionen in Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Standort werden ausgebremst
Die IV-Vorarlberg zeigt sich über die ablehnende Stellungnahme der Marktgemeinde Frastanz zum geplanten Reststoffkraftwerk der Rondo Ganahl AG verwundert. „Selbstverständlich ist es Aufgabe der Gemeinden, Projekte kritisch zu prüfen und Interessen abzuwägen. Was hier jedoch auffällt, ist ein grundlegender Widerspruch in der Argumentation“, so IV-Präsident Elmar Hartmann.
Einerseits wird das Ziel der Dekarbonisierung ausdrücklich begrüßt, andererseits wird ein konkretes Projekt abgelehnt, das genau dieses Ziel verfolgt: Ein Unternehmen investiert eigenständig rund 110 Millionen Euro, um fossiles Erdgas zu ersetzen, regionale Reststoffe energetisch zu nutzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit für den Standort sowie für Betriebe und Haushalte zu stärken.
„Es geht hier nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Zukunftsfähigkeit eines Industriestandorts. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und hoher Unsicherheiten bei der Gasversorgung ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen können. Das ist eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit – und letztlich auch der Arbeitsplätze“, betont Hartmann.
Private Investitionen unerwünscht?
Besonders bemerkenswert ist aus Sicht der IV-Vorarlberg die grundsätzliche Forderung der Gemeinde, derartige Anlagen künftig ausschließlich durch Energieversorgungsunternehmen errichten und betreiben zu lassen. „Ein Unternehmen möchte Verantwortung übernehmen, selbst investieren und einen Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten – und soll das jetzt nicht machen dürfen, weil es kein klassisches Energieversorgungsunternehmen ist. Das wirft die Frage auf: Wer soll diese Transformation eigentlich stemmen, wenn nicht auch die Betriebe selbst?“, so Hartmann.
Widerspruch bei der Finanzierungsfrage
Irritation löst zudem der gleichzeitige Ruf nach stärkerer öffentlicher Steuerung und Finanzierung aus. „Gerade in einer Zeit, in der Gemeinden selbst auf ihre finanziellen Grenzen hinweisen, erscheint es widersprüchlich, privat finanzierte Investitionen zurückzuweisen und gleichzeitig zu fordern, dass solche Projekte künftig öffentlich organisiert werden sollen“, so Hartmann.
Regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze sichern
Das geplante Reststoffkraftwerk zielt darauf ab, bislang ins Ausland verbrachte Reststoffe regional zu verwerten und damit Transportwege zu reduzieren sowie Wertschöpfung im Land zu halten. Gleichzeitig sollen Betriebe und Haushalte in Frastanz mitversorgt werden. „Wenn solche Projekte nicht umgesetzt werden, geht es nicht nur um Energie oder Umweltfragen. Es geht ganz konkret um die Frage, ob industrielle Wertschöpfung und damit Arbeitsplätze langfristig am Standort gehalten werden können. Unternehmen brauchen verlässliche und leistbare Energie – sonst geraten sie im internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen“, betont Hartmann.
„Wenn regionale Lösungen abgelehnt werden, besteht zudem die reale Gefahr, dass genau jene Prozesse, die man vermeiden möchte, schlicht an andere Standorte verlagert werden – ohne dass damit global etwas gewonnen ist.“
Kommunikation und Partnerschaft auf Augenhöhe
Kritisch sieht die IV-Vorarlberg auch den Umgang mit dem betroffenen Unternehmen. „Wenn ein Unternehmen eine derart weitreichende ablehnende Haltung aus den Medien erfährt, wirft das Fragen zur Gesprächskultur auf. Gerade bei Projekten dieser Dimension braucht es einen offenen und frühzeitigen Dialog auf Augenhöhe“, so Hartmann.
Zudem verweist die IV auf die wirtschaftliche Bedeutung des Standorts für die Gemeinde: „Unternehmen wie Rondo tragen wesentlich zur regionalen Wertschöpfung und auch zum Kommunalsteueraufkommen bei. Umso wichtiger ist ein partnerschaftlicher Umgang miteinander.“
Sachliche Prüfung ja – grundsätzliche Blockade nein
Die IV-Vorarlberg betont, dass konkrete Fragen zu Standort, Verkehr oder Ausgestaltung selbstverständlich im Rahmen des UVP-Verfahrens sorgfältig zu prüfen sind.
„Gerade dafür gibt es klare gesetzliche Verfahren und objektive Kriterien. Wenn jedoch gleichzeitig die Haltung durch die Gemeinde vertreten wird, dass selbst die Einhaltung oder Unterschreitung aller Grenzwerte nicht ausreicht, um ein Projekt als verträglich zu beurteilen, stellt sich schon die Frage nach der Verlässlichkeit solcher Verfahren“, so Hartmann. „Ein Zugang nach dem Motto ‚selbst wenn alle Vorgaben erfüllt sind, reicht es nicht‘ führt die Sinnhaftigkeit eines rechtsstaatlichen Prüfverfahrens ad absurdum. Unternehmen brauchen Planbarkeit und klare Rahmenbedingungen – keine nachträgliche Verschiebung von Maßstäben,“ so Hartmann abschließend.


