IV-Vorarlberg unterstützt Forderung nach einem Promotionsrecht für die Fachhochschule Vorarlberg

„Wer Innovation im Land halten will, muss Forschung und Unternehmen zusammenbringen und stärken. Das Promotionsrecht ist kein Selbstzweck, sondern schafft die Grundlage für industrienahe Doktorate und neue Technologiecluster in Vorarlberg – insbesondere dann, wenn im Zuge dessen die Forschung am Standort weiter ausgebaut wird“, betont Elmar Hartmann, Präsident der IV-Vorarlberg.

Forschungskompetenz im Industrieland Vorarlberg stärken 

Für ein exportstarkes Industrieland wie Vorarlberg sind industrienahe, technische Doktorate zentral, um Forschungskapazitäten vor Ort aufzubauen. „Wer den nächsten Technologiesprung schaffen will, braucht exzellente Forschung im Land. Die FHV bietet dafür hervorragende Voraussetzungen. Das Promotionsrecht ist daher ein logischer und notwendiger Schritt“, führt Hartmann weiter aus. 

Ein Promotionsrecht würde zusätzliche Doktorandenstellen, industrienahe Projekte und Stiftungsprofessuren ermöglichen – und damit genau jene praxisorientierte Forschung stärken, die die regionale Industrie benötigt. So entsteht ein direkter Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Investition in die Zukunft des Industriestandortes Vorarlberg

Technologiecluster entstehen dort, wo Start-ups, etablierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng und anwendungsorientiert zusammenarbeiten. Genau deshalb braucht Vorarlberg das Promotionsrecht – nicht, um mehr DoktorInnen zu zählen, sondern um neue Innovationsräume zu schaffen.

„Die FHV ist forschungsstark, industrienah und verfügt über zentrale Studiengänge für unsere Leitbranchen. Anwendungsorientierte Forschung, die gemeinsam mit Unternehmen entwickelt wird, ist eine Win-win-Situation für beide Seiten. Wenn wir sicherstellen wollen, dass Wertschöpfung und Know-how in Vorarlberg bleiben, müssen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Das Promotionsrecht ist ein Baustein dafür“, unterstreicht Hartmann abschließend.