IV-Vorarlberg begrüßt Novellierung des GNL

Die Industriellenvereinigung (IV) Vorarlberg begrüßt die geplante Novellierung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) im Rahmen des Naturschutz-Deregulierungsgesetzes 2026. Die Reform setzt aus Sicht der IV wichtige Impulse für einfachere und schnellere Verfahren und schafft eine ausgewogenere Balance zwischen ökologischen Erfordernissen sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.

„Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind effiziente und planbare Genehmigungsverfahren ein entscheidender Standortfaktor. Die vorgesehenen Anpassungen tragen dazu bei, bürokratische Hürden abzubauen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Investitionen zu erleichtern – ohne dabei den Schutz von Natur und Landschaft infrage zu stellen“, betont IV-Präsident Elmar Hartmann.

„Die Novelle stärkt das notwendige Gleichgewicht zwischen Naturschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Unternehmen brauchen klare, nachvollziehbare und vor allem rasche Verfahren. Wer investiert, Arbeitsplätze sichert und Innovationen vorantreibt, muss sich auf effiziente Behördenverfahren verlassen können“, unterstreicht Geschäftsführer Simon Kampl.

Besonders positiv bewertet die IV-Vorarlberg die Reduktion von Bewilligungstatbeständen, die Anhebung verschiedener Schwellenwerte sowie die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen auf bereits gewidmeten Betriebsflächen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand sowohl für Unternehmen als auch für die öffentliche Hand deutlich reduziert. Gleichzeitig erhöhen die Erleichterungen auf bestehenden Betriebsflächen die Planungssicherheit für Investitionen und Betriebserweiterungen.

Auch die weitere Straffung der Verfahrensabläufe – etwa durch kürzere Fristen und effizientere behördliche Entscheidungsprozesse – wird ausdrücklich begrüßt. Genehmigungsverfahren können dadurch künftig rascher abgeschlossen werden. Positiv bewertet die IV zudem die größere Flexibilität bei behördlichen Auflagen: Diese sollen künftig bei gleichbleibendem Schutzniveau einfacher angepasst oder reduziert werden können, sofern das Ziel auch mit weniger belastenden Maßnahmen erreicht werden kann. Die Novelle zeigt damit, dass effizientere Verfahren und ein hoher Standard im Natur- und Umweltschutz kein Widerspruch sein müssen.

„Die Industrie steht zu ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft. Gleichzeitig braucht es mehr Hausverstand, mehr Eigenverantwortung und weniger unnötige Bürokratie. Die Novelle bringt hier wichtige Verbesserungen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts im europäischen Vergleich. Ein starker Wirtschaftsstandort und ein wirksamer Umwelt- und Naturschutz schließen einander nicht aus – im Gegenteil: Beides ist Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes“, erklärt Hartmann.

Als weiteren wesentlichen Fortschritt sieht die IV-Vorarlberg die Konzentration der Beschwerderechte auf jene Bereiche, in denen unionsrechtliche Vorgaben dies tatsächlich erfordern. Dadurch wird sogenanntes Gold-Plating vermieden, die Rechtssicherheit für Investitionsvorhaben erhöht und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts gestärkt.

Die Industriellenvereinigung Vorarlberg sieht in der Novellierung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Wertschöpfung, Beschäftigung, Investitionen und Wohlstand im Land. Sie appelliert weiterhin an die politischen Entscheidungsträger, die vorgesehenen Reformen konsequent umzusetzen und damit die Rahmenbedingungen für einen starken Wirtschaftsstandort und einen wirksamen Natur- und Umweltschutz gleichermaßen zu verbessern.