Genehmigt?


Verfahrensbeschleunigung und Planbarkeit in Vorarlberg
Transparente, planbare und moderne Bau- und Gewerbeverfahren für einen starken Wirtschaftsstandort
IV-Vorarlberg fordert schnellere Genehmigungsverfahren: „Planbarkeit ist der entscheidende Standortfaktor“
Bregenz, 14.04.2026 – Die Industriellenvereinigung (IV) Vorarlberg fordert eine strukturelle Beschleunigung von Bau- und Betriebsanlagenverfahren im Land. Unternehmen berichten zunehmend von fehlender Planbarkeit, unklaren Abläufen und Verzögerungen – insbesondere vor dem eigentlichen Verfahrensstart.
Aktuelle Zahlen des Landes zeigen, dass rund 70 Prozent der Betriebsanlagenverfahren innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen werden. Für die IV greift diese Darstellung jedoch zu kurz. „Die Statistik beginnt oft erst dann zu laufen, wenn ein Verfahren intern als vollständig gilt. Für Unternehmen beginnt sie aber mit der Einreichung. Wenn bis zur Vollständigkeitsfeststellung bereits Monate vergehen, entsteht ein verzerrtes Bild“, betont IV-Präsident Elmar Hartmann. Zudem zeige der Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre eine klare Tendenz: Während im Jahr 2017 noch knapp 84 Prozent der Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen wurden, liege dieser Wert aktuell bei rund 72 Prozent. „Das zeigt: Wir sind nicht mehr dort, wo wir einmal waren. Unser Anspruch muss es sein, wieder an die Spitze zu kommen.“
Planbarkeit entscheidet – nicht nur die Dauer
Für Unternehmen ist nicht nur die Dauer eines Verfahrens entscheidend, sondern vor allem die Verlässlichkeit im Ablauf. „Viele Unternehmen wissen heute wochen- oder monatelang nicht, wann der nächste Schritt im Verfahren erfolgt und wie der aktuelle Verfahrensstand ist. Wer investiert, braucht nicht nur Rechtssicherheit, sondern einen klaren Zeitrahmen“, so Hartmann. Gerade im internationalen Wettbewerb sei das entscheidend: „Für viele Projekte entscheidet heute die Time-to-Market. Wenn Genehmigungen und Umsetzung mehr als ein Jahr dauern, sind solche Projekte oft nicht mehr darstellbar. In globalen Lieferketten entscheiden Wochen – nicht Monate“, ergänzt IV-Geschäftsführer Simon Kampl.
15-Punkte-Plan für schnellere Verfahren
Die IV-Vorarlberg legt dazu einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor, der sich an erfolgreichen Modellen in Stuttgart, Niederösterreich und der Steiermark orientiert. „Der bestehende Rechtsrahmen gibt vieles her. Der zentrale Hebel liegt darin, Verfahren besser zu organisieren und vorhandene Spielräume konsequent zu nutzen“, so Hartmann.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Im Fokus stehen insbesondere:
Schnelle Klarheit ab Einreichung: Binnen zehn Werktagen muss klar sein, ob ein Antrag vollständig ist und wie das Verfahren weiterläuft.
Verlässlicher Fahrplan: Unternehmen müssen frühzeitig wissen, wann eine Verhandlung stattfindet und wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
Transparente Verfahrensdauer: Die tatsächliche Dauer von Verfahren muss sichtbar gemacht werden – ab Einreichung, nicht erst ab Vollständigkeit.
Klare Verantwortung: Für jedes größere Verfahren braucht es eine verantwortliche Ansprechperson, die den gesamten Ablauf steuert.
Parallel statt nacheinander: Fachbereiche sollen gleichzeitig arbeiten – nicht mehr sequenziell, wie es heute häufig der Fall ist.
Engpässe bei Sachverständigen lösen: Externe gerichtlich beeidete Sachverständige sollen stärker eingebunden werden können.
Fachstellen in die Zeitlogik einbinden: Auch Stellungnahmen anderer Stellen dürfen Verfahren nicht unnötig verzögern.
Klarer Ablauf statt Unsicherheit: Das Milestone-System
Ein zentrales Element der Reform ist ein verbindliches Milestone-System für Genehmigungsverfahren.
Heute wissen Unternehmen oft über Wochen oder Monate nicht, wann der nächste Schritt erfolgt. Genau hier setzt das System an.
Künftig soll für jedes Verfahren gelten:
Binnen zehn Werktagen wird die Vollständigkeit geprüft
Nach bestätigter Vollständigkeit wird ein klarer Zeitkorridor für die Verhandlung festgelegt
Die Verhandlung erfolgt innerhalb eines definierten Zeitrahmens
Der Bescheid wird zeitnah nach Entscheidungsreife erlassen
„Unser Ziel ist einfach: Nach wenigen Tagen muss ein Unternehmen wissen, wie sein Verfahren läuft und wann die nächsten Schritte erfolgen“, so Hartmann. Abweichungen von diesem Ablauf sollen künftig begründet werden müssen.
Zusätzlich fordert die IV ein unabhängiges Monitoring der Verfahrensdauer sowie ein digitales Verfahrenskonto, damit Unternehmen jederzeit nachvollziehen können, wo ein Verfahren aktuell steht.
Effizienz beginnt bei der öffentlichen Hand
Gerade öffentliche Bauprojekte verlieren heute häufig Zeit durch komplexe Vergabestrukturen, viele Schnittstellen und getrennte Planungs- und Umsetzungsphasen. Die IV spricht sich daher für eine stärkere Nutzung von Totalunternehmermodellen aus: „Internationale Erfahrungen zeigen, dass Totalunternehmerwettbewerbe deutlich effizienter abgewickelt werden können – bei gleichzeitig hoher Qualität“, so Kampl. Dabei werden Planung, Architektur und Umsetzung in einem Verfahren gebündelt. „Architektur ist in diesen Modellen integraler Bestandteil – aber die Umsetzung erfolgt aus einer Hand. Das reduziert Schnittstellen, beschleunigt Abläufe und schafft frühzeitig Kostensicherheit. Aus unserer Sicht sind hier Einsparungspotenziale von bis zu 20 Prozent für die öffentliche Hand realistisch. Wer von Unternehmen Effizienz verlangt, muss auch selbst effizient organisieren. Genau hier liegt ein großer Hebel“, so Kampl.
Richtige Ansätze weiterdenken
Positiv bewertet die IV-Vorarlberg aktuelle Überlegungen von Landeshauptmann Wallner, Verfahren stärker zu bündeln und Doppelprüfungen zu vermeiden – etwa im Bereich des Naturschutzes in bereits gewidmeten Betriebsgebieten. „Es ist nachvollziehbar, dass der Naturschutz dort eingebunden wird, wo er tatsächlich relevant ist – nämlich im Widmungsverfahren. Wenn ein Gebiet allerdings bereits klar als Betriebsfläche definiert ist, braucht es im anschließenden Bauverfahren keine zusätzlichen Prüfungen mehr, welche die Verfahren nur unnötig verzögern“, so Elmar Hartmann abschließend.
Ebenso begrüßenswert sieht die IV-Vorarlberg die Aufnahme der Arbeit der Stelle für Entbürokratisierung im Landhaus. Insbesondere die Bestellung von einer mit der Materie betrauten Expertin für Betriebsanlagengenehmigungen sowie einer Person, die in einem Industriebetrieb tätig war und die Herausforderungen kennt.




