Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen, Energie

S18: CP-Variante könnte erheblich beschleunigt werden

„Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem man Dinge ganz klar und transparent ansprechen sollte. Bei der S18-Nachfolgelösung darf es ab sofort nur noch um die Bevölkerungsverträglichkeit und Beschleunigung der getroffenen Trassenentscheidung – also die CP-Variante – gehen. Und eine Beschleunigung des Verfahrens ist realistisch und konkret möglich. Es geht dabei nicht um weniger Umweltschutz, sondern um weniger Bürokratie. Es geht um ein schnelleres Verfahren, damit die geplagte Bevölkerung und Wirtschaft entlastet wird“, so Martin Ohneberg, Präsident der IV-Vorarlberg zur Neverending Story einer hochrangigen Autobahnverbindung im Rheintal.

Rechtliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger unterstreicht Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung
Dass dies realistisch und konkret möglich ist, unterstreicht eine Experteneinschätzung des renommierten Universitätsprofessors Dr. Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. Die IV-Vorarlberg hatte direkt nach der bekanntgewordenen Trassenentscheidung am 11. November 2020 eine rechtliche Stellungnahme angefordert, ob das bundesweite Standortentwicklungsgesetz (StEntG) auf die CP-Variante anwendbar ist. Das Standortentwicklungsgesetz wurde geschaffen, um bei UVP-pflichtigen Projekten bei besonderem Interesse der Republik Österreich bestimmte Vereinfachungen und Beschleunigungen vorzusehen.

Der Gutachter Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger kommt in seiner fünfseitigen Expertise zu einer eindeutigen Einschätzung, dass es sich um ein standortrelevantes Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse handelt und das Standortentwicklungsgesetz anwendbar ist. Kriterien wie ein „maßgebliches Investitionsvolumen“ (kolportiert 1,5 Mrd. Euro), ein „für überregionale Kreise der Bevölkerung relevantes Vorhaben“ und weitere bestätigen das öffentliche Interesse.

Lackmustest der Bundesregierung
Der Projektwerber – in diesem Fall die ASFINAG – hat damit laut StEntG die Möglichkeit die Bestätigung des besonderen Öffentlichen Interesses der Republik im Wirtschaftsministerium anzuregen. Die Beurteilung obliegt dann der fachlich zuständigen Bundesministerin Leonore Gewessler. Industrie-Präsident Ohneberg: „Das ist der Lackmustest, wie ernst der türkis-grünen Bundesregierung dieses Projekt wirklich ist und welchen Einfluss Vorarlberger Interessen in Wien haben. Im konkreten Fall geht es um eine längst überfällige Straßenverbindung. Wenn diese Autobahnverbindung realisiert ist, wird es neue – zunehmend emissionsarme – Antriebe geben. Entscheidend dabei ist eine technologieneutrale Politik. Aber dass sich viele Kraftfahrzeuge trotzdem auf Rädern und auf Straßen bewegen, bestreitet hoffentlich niemand.“

Nicht weniger Umweltschutz, sondern weniger Bürokratie am Weg zum Green Deal
Nach der Befassung eines definierten Standortentwicklungsbeirats entscheiden dann die Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Verkehrsministerin Leonore Gewessler im Einvernehmen über die Bestätigung des Vorhabens und damit eine mögliche Beschleunigung des Projekts. Eine Bestätigung nach StEntG kann unter anderem dazu führen, dass das definierte Vorhaben innerhalb von zwölf Monaten nach Antragsstellung durch Bescheid zu erledigen ist oder dass bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Behörden den Bescheid innerhalb von acht Wochen zu erlassen haben. Ohneberg: „Wichtig ist uns zu betonen, dass durch die Berücksichtigung der CP-Variante keine Umweltauflagen ausgehebelt werden sollen, sondern es schneller zu einer Entscheidung kommen soll. Je länger wir warten, umso mehr belastet es die Menschen, die Steuerzahler und die Wirtschaft als Ganzes. Wir vergessen oft, dass es am Weg zum Green Deal in den nächsten Jahren viele wichtige Infrastrukturinvestitionen benötigen wird, die viel rascher umgesetzt werden müssen – das betrifft den Energiebereich, die Schiene, aber eben auch die Straße.“

  • Die Rechtliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist HIER.