Landesgrünzone: Nach VfGH-Entscheidung braucht es Planungssicherheit

Nach der VfGH-Entscheidung zur Landesgrünzone braucht es für IV-Vorarlberg Präsident Ohneberg Mut,die Landesgrünzone in der aktuellen Form zu überdenken und neu zu strukturieren, auch um den Betriebeneine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten.

Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Sonderwidmungen in der Landesgrünzone für Industriebauten rechtswidrig seien, gibt es nach Martin Ohneberg, Präsident der IV-Vorarlberg, Handlungsbedarf: „Es ist wichtig, einen qualitativ hochwertigen Lebens- und Naherholungsraum in Vorarlberg zu erhalten, gerade das macht die hohe Attraktivität von Vorarlberg aus. Was man an der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erkennt, ist, dass es den Mut braucht, die Landesgrünzone in der aktuellen Form zu überdenken und neu zu strukturieren. Dabei geht es nicht darum, Flächen zu reduzieren, sondern um eine dynamische Neugestaltung der Landesgrünzone, um auch eine gewisse Planungssicherheit für Betriebe zu gewährleisten. Die Landesgrünzone gibt es nun seit fast 50 Jahren und hat sich im Wesentlichen nicht verändert - anders als die Bevölkerung und die Wirtschaft im Land. Hier braucht es Spielraum und keine starren, unveränderbaren Grenzen und Strukturen!“ 

Dass die Politik den Handlungsspielraum mittels Sonderwidmungen, auch für Betriebserweiterungen, genutzt habe, befürwortet Ohneberg: „Die Politik hat hier vorausschauend gehandelt, um die Weiterentwicklung unseres Wohlstandes in Vorarlberg nicht zu bremsen. Mit der VfGH-Entscheidung ändert sich der Rahmen für künftige Erweiterungen, es braucht hier also eine Perspektive für die Zukunft.“ Dabei gebe es weitere Maßnahmen, die notwendig seien, so Ohneberg: „Auch außerhalb der Landesgrünzone gibt es noch verfügbare Flächen. Hier ist aber wichtig, dass es eine angepasste Raumordnungspolitik gibt, die höheres und dichteres Bauen vorsieht, auch um leistbares Wohnen zu gewährleisten. Auch der angekündigte Bodenfonds ist eine gute Maßnahme, um strategischere Entscheidungen zu ermöglichen. Nach der VfGH-Entscheidung ist aber umso wichtiger, dass sich der Bodenfonds nicht nur mit Wohnraum befasst, sondern auch mit Betriebsgebieten. Schließlich schaffen und sichern die Betriebe Arbeitsplätze und tragen damit maßgeblich auf für den Wohlstand in Vorarlberg bei.“